AGB_Unser_Rügen_V1.1

Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.1

Stand 6.2.2022

„Unser Rügen“ Inhaber Knut Haufe

18556 Breege, Dorfstraße 60

Telefon: +49 38391 - 46 96 86 / Internet: www.unser-ruegen.de / Mail: post@unser-ruegen.de

 

WICHTIGE ERGÄNZUNG COVID 19:

Sollte eine Anreise wegen behördlicher Corona Massnahmen am Urlaubsort oder Wohnort nicht möglich sein, ist kostenfreies Storno garantiert. Anzahlungen werden zu 100% erstattet.
  1. Leistungsumfang

Das Unternehmen – „Unser Rügen“, tritt für die Eigentümer der Ferienimmobilien als Vermittler auf. „Unser Rügen“ vermittelt und reserviert im Namen des Eigentümers bzw. Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers für diesen einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen ab.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast und „Unser Rügen“ und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über „Unser Rügen“ unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der „UNSER RÜGEN“, www.unser-ruegen.de, einsehbar.

  1. Vertragsabschluss

Die durch den Kunden erfolgte Buchung bei „UNSER RÜGEN“ (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde durch die „UNSER RÜGEN“ als Vertreter des Eigentümers eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.

Der Mietvertrag über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes durch die „UNSER RÜGEN“ zustande. „UNSER RÜGEN“ versendet hierzu eine Buchungsbestätigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen der „UNSER RÜGEN“ und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Zahlungsmodalitäten

Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises, sowie die Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Die Restzahlung auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto der „UNSER RÜGEN“ gutgeschrieben sein.

Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 28 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Für jede stornierte Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnet

„UNSER RÜGEN“ ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei „UNSER RÜGEN“ eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. „UNSER RÜGEN“ ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt & wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

 

  1. Bereitstellung des Ferienobjektes – An- und Abreise

Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden am Anreisetag ab 16:00 – 18.00Uhr zur Verfügung. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt „UNSER RÜGEN“ keine Garantie. Die Schlüsselübergabe wird dem Kunden nach Eingang der Schlusszahlung mitgeteilt. Eine spätere Anreise ist zwischen dem Kunden und „UNSER RÜGEN“ gesondert kostenpflichtig zu vereinbaren. Für den Fall der verspäteten Anreise wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € pro gebuchter Unterkunft fällig. „UNSER RÜGEN“ kann auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung verzichten, soweit die verspätete Anreise nicht auf einem Verschulden des Kunden beruht oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu verlassen. Der Schlüssel ist bis 10:30 Uhr an „UNSER RÜGEN“ bzw. deren Bevollmächtigten zu übergeben.

5. Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter

im Falle des Rücktritts ist „UNSER RÜGEN“ als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind:

bis 29 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich

ab 28 Tage vor Anreise sind 15% des Mietpreises als Schadenersatz zu zahlen

ab 5 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: sind 50% des Mietpreises zu zahlen

Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig. Der Kunde ist berechtigt, der „UNSER RÜGEN“ nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist bzw. dass, die durch die „UNSER RÜGEN“ ersparten     Aufwendungen den pauschalen Abzugsbetrag übersteigt. Die „UNSER RÜGEN“ hat sich eine erreichte anderweitige Belegung des Ferienobjektes auf den Pauschalbetrag anrechnen zu lassen.

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen,nicht von der „UNSER RÜGEN“ zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.

Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens der „UNSER RÜGEN“ der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten.

 

  1. Kündigung und Rücktritt seitens der „UNSER RÜGEN“

Die „UNSER RÜGEN“ ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.

Bei einer außerordentlichen Kündigung behält die „UNSER RÜGEN“ den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden.

 Ein Rücktritt der „UNSER RÜGEN“ vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Hierzu zählt eine nicht rechtzeitige oder vollständige Zahlung des Reisepreises.

  1. Obliegenheiten des Mieters

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der „UNSER RÜGEN“. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist die „UNSER RÜGEN“ berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.

Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der „UNSER RÜGEN“ mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.

Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die „UNSER RÜGEN“ oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist die „UNSER RÜGEN“ berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.

Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Schlüsselübergabe gesondert zu entrichten.

In sämtlichen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Die „UNSER RÜGEN“ behält sich bei Verstößen die Geltungsmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Die „UNSER RÜGEN“ übernimmt keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte gegenüber dem Kunden.

  1. Leistungsstörungen/Haftung

Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind der „UNSER RÜGEN“ noch während des Aufenthaltes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit zumutbar ist der „UNSER RÜGEN“ Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch die „UNSER RÜGEN“ möglich gewesen wäre.

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.

Die „UNSER RÜGEN“ und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, es sei denn, dass der „UNSER RÜGEN“ eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind beschränkt, es sei denn es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die „UNSER RÜGEN“ für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Die „UNSER RÜGEN“ haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

Internet-Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und die „UNSER RÜGEN“ von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.

  1. Ausstattung, Beschreibung, Nebenkosten der Mietobjekte

In der Objektbeschreibung wird jeweils darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind

Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt; wir empfehlen jedoch generell diese ebenso wie Pool- bzw. Strandtücher immer selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzuführen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel

Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich

Allergien > Beachten Sie, dass auch Häuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, eventuell Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub, usw.

In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind

 

Bei Sonderangeboten, z. B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen

 

Sind in der Objektbeschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Auflagen für Garten-/Terrassenmöbel werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt

 

Für die angebotenen Mietobjekte ist Zentralheizung Standard. Einen Hinweis enthalten Ausschreibungen bei Besonderheiten, z.B. Elektroheizung (wegen der möglicherweise hohen Kosten über eine separate Stromabrechnung), Fußbodenheizungen oder aber bei einfachen Ofenheizungen oder sonstigen schlichten und nicht zentralen Heizangeboten.

  1. Nutzung Funktionen Branchenbuch und Veranstaltungskalender  

Unser Rügen behält sich das Recht vor, alle Branchenbucheinträge und Veranstaltungen auf dieser Webseite ohne Angabe eines Grundes zu genehmigen, abzuändern, abzulehnen oder zu löschen.             Jegliche  Branchenbucheinträge und Veranstaltungen, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werden von Unser Rügen nicht toleriert und sofort entfernt. Insbesondere Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, politischer oder religiöser Überzeugung, sind gesetzeswidrig. Entsprechende Verstöße werden nicht toleriert und zur Anzeige gebracht. Du bestätigst, dass du diese, für diese Webseite geltenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen und verstanden hast. Weiter bestätigst du hiermit, dass du diese, für diese Webseite geltenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen einhältst.

 

  1. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.